Soforthilfe im Trauerfall:

Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?

Insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht, ist ein Testament wichtig. Es regelt den Nachlass und damit verbundene spezielle Wünsche des Verstorbenen. Wer ein Testament schreibt, muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Sie sollten das Testament handschriftlich verfassen. Rechtlich können Sie sich absichern, indem Sie Ihr Testament mithilfe eines Notars anfertigen. Das Testament erhält seine Gültigkeit durch Ihre Unterschrift mit Vor- und Zunamen, denken Sie außerdem unbedingt an das Datum. 
 

Erbrecht und Bestattungspflicht

 
In Deutschland gilt die allgemeine Bestattungspflicht, sie verpflichtet die Angehörigen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister (in dieser Reihenfolge)) für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Diese Bestattungspflicht ist allerdings nicht mit dem Erbschaftsrecht verbunden. Eine Ausschlagung der Erbschaft befreit also niemanden von der Bestattungspflicht. Die Angehörigen müssen insbesondere finanziell für die Bestattungskosten aufkommen. Sofern dies nicht möglich ist, regelt das Ordnungsamt die Bestattung. 
 
Wichtig: Das Erbrecht unterliegt dem bürgerlichen Recht, alle derzeit gültigen Regelungen können sich jederzeit ändern. 
 
Die gesetzliche Erbfolge Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt: 
 
Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel etc. 
 
Erben zweiter Ordnung sind: Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc. 
 
Erben dritter Ordnung: Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc. 
 
Erben vierter Ordnung: Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc. 
 
Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, so bezieht sich die geetzliche Erbfolge nur auf den Pflichtteil, der den Angehörigen oder dem Lebenspartner zusteht. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. 
 
Für eine individuelle Beratung in Erbrechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder an die Länderfinanzbehörden. 
Weitere Infomationen zum Thema Erbrecht; Familienrecht entnehmen Sie der Webseite des Bundesministeriums des Justiz. (Der Link öffnet ein neues Fenster)
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