Soforthilfe im Trauerfall:

Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?

Den Nachlass regeln verhindert Unstimmigkeiten

Insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht, ist ein Testament wichtig. Es regelt den Nachlass und damit verbundene spezielle Wünsche des Verstorbenen. Wer ein Testament schreibt, muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Sie sollten das Testament handschriftlich verfassen. Rechtlich können Sie sich absichern, indem Sie Ihr Testament mithilfe eines Notars anfertigen. Das Testament erhält seine Gültigkeit durch Ihre Unterschrift mit Vor- und Zunamen, denken Sie außerdem unbedingt an das Datum.

Erbrecht und Bestattungspflicht

In Deutschland gilt die allgemeine Bestattungspflicht, sie verpflichtet die Angehörigen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister (in dieser Reihenfolge)), für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Diese Bestattungspflicht ist allerdings nicht mit dem Erbschaftsrecht verbunden. Eine Ausschlagung der Erbschaft befreit also niemanden von der Bestattungspflicht. Die Angehörigen müssen insbesondere finanziell für die Bestattungskosten aufkommen. Sofern dies nicht möglich ist, regelt das Ordnungsamt die Bestattung.

Wichtig: Das Erbrecht unterliegt dem Bürgerlichen Recht, alle derzeit gültigen Regelungen können sich jederzeit ändern.

Die gesetzliche Erbfolge
Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt:

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel etc.

Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.

Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.

Erben vierter Ordnung:
Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.

Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, so bezieht sich die gesetzliche Erbfolge nur auf den Pflichtteil, der den Angehörigen oder dem Lebenspartner zusteht. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht/Familienrecht entnehmen Sie der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

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